Blaue Karte EU für Deutschland

Ihr Weg zur qualifizierten Beschäftigung in Deutschland

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel, der Drittstaatsangehörigen die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland ermöglicht. Sie wurde zur gezielten Anwerbung internationaler Talente geschaffen und ist mit zahlreichen Privilegien verbunden.

Erforderliche Qualifikationen

Die zentrale Voraussetzung ist der Nachweis einer qualifizierten Ausbildung. Dies kann ein deutscher Hochschulabschluss, ein anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, sein.


Für reglementierte Berufe wie Ärzte oder Architekten ist zusätzlich die Berufsausübungserlaubnis notwendig, die bei Antragstellung vorliegen oder zugesagt sein muss. Ein reglementierter Beruf ist ein Beruf, dessen Ausübung gesetzlich an eine bestimmte Qualifikation gebunden ist. Bei nicht reglementierten Berufen, zu denen die meisten akademischen Tätigkeiten wie Informatiker oder Betriebswirte gehören, ist dies nicht erforderlich.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU

Weitere Voraussetzungen

Mindestgehalt als entscheidendes Kriterium

Ein weiterer Pfeiler der Blauen Karte EU ist das erzielte Jahresbruttogehalt. Dieses muss eine bestimmte Mindestgehaltsgrenze erreichen:

Reguläre Gehaltsgrenze: Für alle Berufe, die nicht als Engpassberufe gelten, ist ein höheres Mindestbruttojahresgehalt erforderlich. Im Jahr 2026 liegt dieser Betrag bei 50.700,00 Euro brutto jährlich (4.225,00 Euro brutto monatlich).

Reduzierte Gehaltsgrenze (Engpassberufe): Für Berufe, in denen in Deutschland ein besonderer Fachkräftemangel herrscht, gilt eine deutlich niedrigere Gehaltsuntergrenze. Hierzu zählen beispielsweise Führungskräfte in der IT, Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure. Das Mindestgehalt liegt in diesem Fall bei 45.934,20 Euro brutto jährlich (3.827,85 Euro brutto monatlich, Stand 2026). Eine detaillierte Übersicht der Mangelberufe finden Sie hier.

IT-Spezialisten ohne formalen Abschluss

Sie können die Blaue Karte beantragen, wenn sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot und ein Bruttojahresgehalt von mindestens 45.934,20 Euro brutto jährlich (3.827,85 Euro brutto monatlich, Stand 2026) vorweisen können und in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre relevante Berufserfahrung auf Hochschulniveau gesammelt haben. Die Beschäftigungsdauer muss zudem mindestens sechs Monate betragen.

Das Stellenangebot

Unabhängig von der Qualifikation muss stets ein konkretes Jobangebot eines deutschen Arbeitgebers vorliegen. Das Arbeitsverhältnis muss eine Dauer von mindestens sechs Monaten umfassen und der Qualifikation der Fachkraft angemessen sein. Die beabsichtigte Beschäftigung muss zur akademischen Ausbildung passen.

Überblick zur Blauen Karte EU

Für Hochqualifizierte

Ideal für Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss

Mindestgehalt

Ab 50.700,00€ brutto jährlich (2026)

Schnelles Verfahren

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren möglich

Das Verfahren: Antrag, Dauer und Zuständigkeiten

Antragsablauf

Drittstaatsangehörige, die noch keinen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen, beantragen das Visum zur Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Herkunftsland. Nach erfolgreicher Einreise wird die eigentliche Blaue Karte EU als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT-Karte) bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland beantragt und erteilt.

Befinden sich Fachkräfte bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland, wenden sie sich direkt an die zuständige Ausländerbehörde ihres Wohnortes zur Beantragung der Blauen Karte EU.

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Gültiger Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Konkreter, unterschriebener Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot (mit Angabe des Gehalts und der Beschäftigungsdauer)
  • Nachweis des anerkannten oder vergleichbaren Hochschulabschlusses (ggf. Zeugnisbewertung der ZAB)
  • Gegebenenfalls die Berufsausübungserlaubnis für reglementierte Berufe

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrags bei der Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde kann variieren, beträgt jedoch in der Regel einige Wochen. Hinzu kommt die Herstellungszeit des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) durch die Bundesdruckerei, die meist vier bis sechs Wochen in Anspruch nimmt. Unternehmen können zur Beschleunigung das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen, das die Wartezeiten deutlich verkürzt.

Kosten

Für die Ersterteilung der Blauen Karte EU fallen Gebühren in Höhe von 100 Euro an. Die Kosten für eine Verlängerung betragen 93 Euro (bzw. 96 Euro für eine Verlängerung um bis zu drei Monate). Diese Gebühren trägt in der Regel der Antragsteller. Für Unternehmen, die das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen, fallen zusätzliche Verwaltungsgebühren an.

Vorteile der Blauen Karte EU

Für Arbeitnehmer

  • Schneller Weg zum Daueraufenthalt: Inhaber der Blauen Karte EU können bereits nach 33 Monaten eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen. Bei Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 verkürzt sich diese Frist sogar auf nur 21 Monate.
  • Erleichterter Familiennachzug: Ehepartner von Inhabern der Blauen Karte EU benötigen keinen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (A1) mehr, um nachzuziehen und erhalten sofort ein uneingeschränktes Recht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
  • Mobilität innerhalb der EU: Inhaber einer in Deutschland ausgestellten Blauen Karte EU können nach 12 Monaten legaler Beschäftigung in Deutschland unter erleichterten Bedingungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat wechseln (Langfristige Mobilität). Darüber hinaus ist eine Kurzfristige Mobilität für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in anderen EU-Staaten zu Geschäftszwecken ohne Visum möglich.

Für Arbeitgeber

  • Vereinfachtes Einstellungsverfahren: Für die meisten Anträge auf die Blaue Karte EU ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich. Nur bei der reduzierten Gehaltsgrenze für Engpassberufe oder bei IT-Fachkräften ohne formalen Abschluss führt die BA eine Vergleichbarkeitsprüfung der Arbeitsbedingungen durch.
  • Zugang zu hochqualifizierten Talenten: Die Blaue Karte EU positioniert Deutschland als attraktiven Standort für akademische Fachkräfte weltweit und erleichtert es Unternehmen, dringend benötigte Spezialisten einzustellen.
  • Beschleunigtes Verfahren: Durch die Nutzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens können Unternehmen die bürokratischen Prozesse deutlich verkürzen und die Fachkraft schneller einsetzen.

Die Work-and-Stay-Agentur kommt

Ab Mitte 2026 soll es nur noch eine zentrale digitale Plattform für die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland geben.

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Mobilität, Verlängerung und unbefristetes Bleiberecht

Die Blaue Karte EU wird maximal für vier Jahre erteilt. Bei einem kürzer befristeten Arbeitsvertrag gilt sie für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate.

Verlängerung

Eine Verlängerung der Blauen Karte EU ist grundsätzlich bei der zuständigen Ausländerbehörde möglich, sofern die Voraussetzungen, insbesondere das Mindestgehalt, weiterhin erfüllt sind und die Beschäftigung über die ursprüngliche Geltungsdauer hinaus fortgesetzt werden soll.

Arbeitsplatzwechsel

Innerhalb der ersten zwölf Monate der Beschäftigung muss ein Arbeitsplatzwechsel von der zuständigen Ausländerbehörde genehmigt werden, um sicherzustellen, dass die neue Tätigkeit den Kriterien der Blauen Karte EU entspricht. Nach Ablauf dieser zwölf Monate ist der Arbeitsplatzwechsel frei und muss der Ausländerbehörde lediglich angezeigt werden.

Daueraufenthalt und EU-Mobilität

Der beschleunigte Weg zur Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) wurde bereits genannt: 21 Monate mit B1-Sprachkenntnissen oder 33 Monate mit A1-Sprachkenntnissen und dem Nachweis der versicherungspflichtigen Beschäftigung in dieser Zeit. Zusätzlich haben Inhaber der Blauen Karte EU nach fünf Jahren Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, wobei auch Aufenthaltszeiten mit der Blauen Karte EU in anderen Mitgliedstaaten angerechnet werden.

Studium oder Weiterbildung

Die Blaue Karte EU ist primär für die Erwerbstätigkeit gedacht. Eine Weiterbildung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist möglich. Für ein Vollzeitstudium oder eine Berufsausbildung ist jedoch in der Regel ein Statuswechsel erforderlich, also die Beantragung eines Aufenthaltstitels zu Studien- oder Ausbildungszwecken.

Abgrenzung zur Chancenkarte

Die Chancenkarte ist ein neuer Aufenthaltstitel im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der sich grundlegend von der Blauen Karte EU unterscheidet. Die sogenannte Chancenkarte richtet sich breiter an Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation oder Ausbildung, nicht nur Hochschulabsolventen, und ist nicht auf hochqualifizierte akademische Beschäftigungen beschränkt. Die Blaue Karte EU adressiert gezielt hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss oder gleichwertiger Qualifikation und hohen Gehaltsanforderungen.

Die Blaue Karte EU ist die beste Option, wenn die Fachkraft bereits ein konkretes, hochdotiertes Jobangebot hat und Stabilität sowie einen schnellen Weg zum Daueraufenthalt sucht. Die Chancenkarte ist ideal für Personen, die den deutschen Arbeitsmarkt erst vor Ort erkunden möchten, bevor sie sich festlegen.

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Häufig gestellte Fragen

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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland. Es ermöglicht die Einwanderung von Fachkräften mit Berufsausbildung und erweitert die Möglichkeiten für die Blaue Karte EU.

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